Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Samstag: | geschlossen |
Sonntag: | geschlossen |
Ende des Schuljahres 23/24 haben die Schülerinnen und Schüler gewählt. Hier das Ergebnis der Wahl der SC-Lehrkräfte für das Schuljahr 24/25.
Und so habt ihr gewählt:
Wir werden euch für das Schuljahr 2024/25 als SV-Lehrkräfte mit Rat und Tat zur Seite stehen. wir wünschen für dieses Arbeit viel Erfolg. Das Schülersprecherteam wird zu Beginn des Schuljahres 2024/25 gewählt und dann bekannt gegeben.
Zu unserer Schulgemeinschaft gehören Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Sekretärin, Hausmeister und Reinigungspersonal.
In dieser Gemeinschaft ist gegenseitige Rücksichtnahme eine Voraussetzung dafür, dass man ungestört arbeiten und sich wohlfühlen kann. Jeder, der im Hause tätig ist, hat ein Recht darauf, freundlich und mit Verständnis behandelt zu werden. Jeder hat sich so zu verhalten, dass niemand verletzt werden kann und dass Eigentum von Schule, Lehrerinnen und Lehrern, Mitschülerinnen und Mitschülern nicht zu Schaden kommen. Gegenseitige Hilfe und Unterstützung sowie Höflichkeit sollten ebenfalls zu den Umgangsformen zählen, die uns wichtig sind. Dass Regeln und Pflichten nötig sind, wo viele Menschen miteinander zu tun haben, wird jeder einsehen. Alle Beteiligten halten daher folgende Regelungen für sinnvoll:
Ordnung
Das Schulgelände wird um 7.30 Uhr geöffnet; vor und nach dem Unterricht können sich Schülerinnen und Schüler im Fahrschülerraum aufhalten. Der Zugang erfolgt nur über den Schulhof.
Alle Schüler/innen sind verpflichtet, das Schulgelände, das Schulgebäude, d.h. insbesondere die Unterrichtsräume, Sportstätten und Toiletten sauber zu halten.
Der Außenbereich des Schulgeländes wird zusätzlich von einem wöchentlich wechselnden Hofdienst gereinigt.
Fahrräder und Motorroller müssen auf dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt werden.
Die Schüler/innen haben die Möglichkeit, in Absprache mit dem Kollegium, eine alternative Pausengestaltung durchzuführen.
Die Schüler/innen dürfen das Schulgelände nicht verlassen.
Ballspiele sind auf ausgewiesenen Flächen (nur in den Pausen) mit geeignetem Ballmaterial erlaubt.
Aus Sicherheitsgründen ist das Befahren des Schulhofes mit motorisierten Zweirädern, Fahrrädern, Inlinern u.ä. verboten. Das Schneeballwerfen sowie Klettern auf Dächern u. Kunstobjekten ist ebenfalls verboten.
Vor dem Unterricht und am Ende der Pausen finden sich alle Schüler/innen pünktlich auf dem Stellplatz ihrer Klasse ein und werden vom jeweiligen Lehrer oder der jeweiligen Lehrerin zum Unterricht geleitet. Wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Fachlehrer erschienen ist, meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat.
Mitwirkung der Schüler/innen
Die Gestaltung der Klassenräume wird in Absprache mit dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin, den Schülern und Schülerinnen und dem Hausmeister vorgenommen.
Die Schüler/innen können gemeinsam mit den Fachlehrern und Fachlehrerinnen an der Unterrichtsplanung und –gestaltung mitwirken.
Verhalten in der Schule
Beleidigungen und Gewalt jeglicher Art sind untersagt.
Psychische und physische Gewalt gegen Schüler/innen ist untersagt
Konflikte werden zwischen den Beteiligten friedlich gelöst. Die Streitschlichtung kann in Anspruch genommen werden.Das Benutzen von Handys, IPods sowie Taschenrechnern ist nur nach Absprache mit dem Lehrer/der Lehrerin erlaubt. Diese Regelung bezieht sich auch auf die Pausen und die Cafeteria. Bei Verstoß können die Geräte eingezogen und am Ende des Unterrichtstages abgeholt werden.
Alle Gegenstände, die Personen gefährden können, dürfen nicht mitgebracht werden.
Der Verzehr von Getränken, Speisen und das Kauen von Kaugummi im Unterricht sind verboten. Ausnahmen nur nach Absprache mit dem/der Fachlehrer/in.
Auf unserem Schulgelände und im Schulgebäude ist das Rauchen grundsätzlich für die Schüler/innen verboten. Dies gilt ebenso für jeglichen Alkoholkonsum und alle anderen Suchtmittel.
Verhalten bei Erkrankung
Sollte Ihr Kind erkrankt sein, rufen Sie bitte am Tag der Erkrankung im
Sekretariat unter +49 (0)2235 - 92 22 05 an. Die schriftliche Entschuldigung reichen Sie bitte dem Klassenlehrer ein.
Erkrankungen im Anschluss oder vor den Ferien sind generell mit einem Attest des Arztes nachzuweisen.
Befreiung vom Unterricht vor und im Anschluss an die Ferien ist generell nicht möglich.
In anderen begründeten Ausnahmefällen ist eine Befreiung jedoch nur auf schriftlichen Antrag hin möglich. Bei Befreiungen bis zu 1 Tag entscheidet der Klassenlehrer, darüber hinaus geht der Antrag an die Schulleitung.
Befreiung von der Teilnahme an Klassenfahrten
Klassenfahrten sind generell schulische Pflichtveranstaltungen (§ 43 Schulgesetz). Eine Befreiung ist nur in besonderen Fällen mit einem schriftlichen Antrag an die Schulleitung hin möglich. Bei finanziellen Problemen hilft der Förderverein diskret und unbürokratisch.
Verhalten im Krisenfall
Rufen Sie Ihr Kind im Notfall nicht per Handy an. Telefonisch erreichen Sie uns unter der Nummer +49 (0)2235 - 92 22 05.
Betreten Sie nicht das Schulgelände!
Der Elternsammelplatz befindet sich am Parkplatz an der Post (Poststraße)
Ihre Ansprechpartner sind Herr Scholz-Seckler oder Frau Dick-Edalat.